Teilnahme­bedingungen Nördliches Rheinland

Städte und Landkreise des nördlichen Rheinlands:

Stadt Duisburg
Stadt Düsseldorf
Kreis Heinsberg
Kreis Kleve
Stadt Krefeld
Kreis Mettmann
Stadt Mönchengladbach
Stadt Remscheid
Rhein-Kreis Neuss
Stadt Solingen
Kreis Viersen
Kreis Wesel
Stadt Wuppertal

 

Bitte beachten Sie:

Im Mittelpunkt der „Offenen Gartenpforte” steht die Präsentation und Öffnung von privaten Gärten. Die Teilnahmevoraussetzung für gewerbliche Anbieter*innen ist, dass „der Privatgarten im Vordergrund stehen muss”. Das Organisationsteam behält sich  vor, die Gärten vor Ort zu überprüfen. Wenn sie nicht der gärtnerischen Qualität entsprechen und z.B. nur als Verkaufsausstellungsfläche missbraucht werden, können diese Gärten von der Aktion ausgeschlossen werden.

Von den Gartenbesucher*innen dürfen keine Eintrittsgelder erhoben werden.

Die Organisator*innen der „Offenen Gartenpforte” übernehmen keine Haftung gegenüber Gartenbesitzer*innen und Besucher*innen!

Bei der Anmeldung zur Offenen Gartenpforte im nördlichen Rheinland wird eine Teilnahmegebühr erhoben:

Teilnahmegebühren

  • Privatgarten: 25 Euro Teilnahmegebühr (incl. 2 DIN-A3-Plakaten)
  • Privatgarten mit Gewerbe: 100 Euro Teilnahmegebühr (incl. 3 DIN-A3-Plakaten)
    Bedingung: Privatgarten muss im Vordergrund stehen!

Kontoverbindung:

Ihre Anmeldung wird erst berücksichtigt, wenn die Anmeldegebühr auf folgendem Konto eingegangen ist:

Kontoinhaber: Straße der Gartenkunst zwischen Rhein und Maas e.V.,
IBAN: DE39 3005 0110 1004 8427 85
BIC: DUSSDEDDXXX

Die teilnehmenden Gärten werden auf dieser Website vorgestellt.

Hierfür ist zu beachten:

Sie können max. 3 aussagekräftige Fotos Ihres Gartens zusenden.

Wichtige Hinweise zu Ihren Fotos:

  • Bitte garantieren Sie ausdrücklich, dass Sie Urheber*in dieser Fotos sind.
  • Es dürfen auf den Bildern keine Personen abgebildet sein, da ansonsten noch eine Einwilligung von den betreffenden Personen eingeholt werden müsste!
  • Es werden nur aussagekräftige Fotos des Gartens veröffentlicht (keine Einzelpflanzen!). Es können max. 3 Fotos eingereicht werden – Dateigröße ca. 2 MB je Bild, bitte jpg oder png. Falls möglich bitte im Querformat, da es sich für die Website besser eignet.
  • Mit Übergabe Ihrer Fotos erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Fotos im Internet (auf www.offene-gartenpforte-rheinland.de in bearbeiteter oder unbearbeiteter Form von Dritten, an die die Bilder zwecks Veröffentlichung weitergereicht werden, räumlich und zeitlich uneingeschränkt, weltweit verwendet, ausgestellt und veröffentlicht werden dürfen, dies insbesondere in Form der Vervielfältigung und öffentlichen Zugänglichmachung. Sie akzeptieren, dass Dritte, an die die Bilder zwecks Veröffentlichung weitergereicht werden, die Bilder mit anderen Bildern, Text, Grafiken, Film, Audio und visuellen Medien kombinieren, zuschneiden und verändern dürfen. Sie verzichten auf das Recht der Urheberbenennung und erhalten keinerlei Vergütung bei jedweder von dieser Nutzungserklärung erfassten Nutzungs- und Verwertungsmöglichkeiten.
  • Aus Platzgründen stehen für die Gartenbeschreibung im Intenet eine begrenzte Anzahl Zeichen zur Verfügung (max. 450 Zeichen)  – längere Texte müssen deshalb ohne Rücksprache gekürzt werden.

Außerdem möchten die Organisator*innen auf einige organisatorische Notwendigkeiten hinweisen:

  • Eine Öffnungszeit von 4 Stunden sollte nicht unterschritten werden. Bei Gartenbesucher*innen am beliebtesten ist der Zeitraum von 12 bis 16 Uhr. Längere Öffnungszeiten sind selbstverständlich möglich.
  • Damit die teilnehmenden Gartenfreunde auch selbst auf Entdeckungstour gehen können, sind sie nicht verpflichtet, an allen vier Wochenenden zu öffnen. Zwei Aktionstage sollten aus organisatorischen Gründen allerdings angeboten werden.
  • Aufgrund einiger Rückmeldungen von Gartenbesucher*innen wird noch einmal der Hinweis gegeben, dass bei dieser Aktion der Garten im Vordergrund stehen muss.
  • Eintrittsgelder dürfen nicht erhoben werden.
  • Die Organisator*innen der Aktion „Offene Gartenpforte Rheinland“ übernehmen keine Haftung gegenüber Gartenbesitzerinnen und -besitzern oder Besucherinnen und Besuchern.